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Jörg Sudholt
Dezernat II
Neidenburger Str. 43
45877 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 9596-505
E-Mail
- siehe oben -
Sitzungstermine
Geschäftsordnung
Mit Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes (HFG) im Januar 2007 ist der Hochschulrat als neues, zentrales Organ der Hochschule hinzugekommen. Der Hochschulrat berät das Präsidium und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören gemäß
§ 21 Hochschulgesetz insbesondere:
Die zehn Mitglieder des Hochschulrates der Westfälischen Hochschule wurden am 22. Januar 2013 vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt. Der Hochschulrat der Westfälischen Hochschule besteht aus fünf internen Hochschulmitgliedern und fünf externen Persönlichkeiten aus der Industrie, Wissenschaft und Wirtschaft. Auf der Sitzung am 23.02.2013 wurden der Vorsitzende des Hochschulrates sowie der stellvertretende Vorsitzende des Hochschulrates im Hochschulrat gewählt.

Vorsitzender: Thomas Wessel
Mitglied im Vorstand der Evonik Industries AG

stellvertretender Vorsitzender: Dr. Josef Hülsdünker
DGB-Vorsitzender Region Emscher-Lippe

Dipl.-Ing. Regine Bönsch
Ressortleiterin Elektronik in der Redaktion der Wochenzeitung VDI nachrichten.

Manfred Egelwisse
Geschäftsführer der M.E.R. Consult GmbH

Dr. phil. Beate West-Leuer
Psychologische Psychotherapeutin, Supervisorin, Coach, Gesellschafterin von Düsseldorf Consulting GbR

Prof. Dr. Klaus Fricke
Fachbereich Maschinenbau, Gelsenkirchen

Prof. Dr. Ricarda Kampmann
Fachbereich Wirtschaft, Gelsenkirchen

Prof. Dr. Angelika Loidl-Stahlhofen
Fachbereich Elektrotechnik und angewandte Naturwissenschaften, Recklinghausen

Prof. Dr. Ralf Michael Marquardt
Fachbereich Wirtschaftsrecht, Recklinghausen

Prof. Dr. Martin Schulten
Fachbereich Wirtschaft und Informationstechnik, Bocholt
Veröffentlichung der Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen des Hochschulrates gemäß
§ 21 Absatz 6 Satz 6 HG:
Im Jahr 2012 betrug die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen 5.400,- Euro.