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Nähere Informationen über das für Ihren Studiengang zu leistende Praktikum finden Sie hier!
Studierendensekretariat
Neidenburger Str. 43
45877 Gelsenkirchen
Tel. 0209.9596-200
Fax 0209 9596-145
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1. Hochschulzugangsberechtigung
Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Wege, die Sie zu einem Studium an der Westfälischen Hochschule qualifizieren. Sie benötigen einen der nachfolgend aufgeführten Abschlüsse:
Bei der Fachhochschulreife wird oftmals unterschieden zwischen dem schulischen und praktischen Teil der Fachhochschulreife. Den schulischen Teil erwerben Sie dabei in einer entsprechenden Schule. Der praktische Teil der Fachhochschulreife kann eine abgeschlossene Ausbildung, ein einjährig gelenktes oder ein halbjähriges Praktikum sein. Welche Form des Praktikums Sie für eine Studienberechtigung benötigen steht im Regelfall auf Ihrem Zeugnis. Bei Rückfragen ist Ihre Schule der richtige Ansprechpartner.
Falls Sie die Fachhochschulreife in einem anderen Bundesland erworben haben, dann prüfen Sie bitte auf Ihrem Zeugnis, ob diese auch für NRW gilt.
Bitte verwechseln Sie den praktischen Teil, den Sie zum Erwerb der Fachhochschulreife benötigen, nicht mit dem für die meisten Studiengänge geforderten fachbezogenem Praktikum.
2. Fachbezogenes Praktikum
Neben den formalen schulischen Zulassungsvoraussetzungen sind bei der Einschreibung je nach Studiengang fachbezogene Praktika nachzuweisen. Informationen zu Art und Umfang der Vorpraktika können Sie
hier nachlesen.
Zum Bewerbungsverfahren gelangen Sie
hier.