Die Westfälische Hochschule fördert bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Hochschule.
Bei der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) spielen die Gleichstellungsbeauftragten eine Schlüsselrolle. Die gesetzlichen Regelungen haben ihre Position nachhaltig gestärkt. Neben der Entlastung von anderen dienstlichen Aufgaben sind sie umfassend und frühzeitig insbesondere an allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen. Weiterhin haben sie das Recht auf Akteneinsicht und Widerspruch sowie Teilnahme- und Rederecht in Gremien.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat eine wichtige Unterstützungs-, Mitwirkungs- und auch Kontrollfunktion. Ihre Stellung ist nicht mit der der Personalvertretung vergleichbar: Sie ist Teil der Verwaltung und nicht wie die Personalvertretung ihr Gegenpart. Im Verwaltungsgefüge hat sie eine Sonderrolle, die insbesondere in dem unmittelbaren Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung, der fachlichen Weisungsfreiheit und dem Widerspruchsrecht ihren Ausdruck findet.
Angesichts des breiten Aufgabenspektrums besteht in der Praxis die Gefahr, dass die Verantwortung für effektive Frauenförderung und Gleichstellungsarbeit bei der Gleichstellungsbeauftragten "abgegeben" wird. Zuständig für die Einhaltung der Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist jedoch die jeweilige Dienststelle im Rahmen der ihr zugewiesenen Kompetenzen. Dies ist auch Ausdruck der Strategie des "Gender Mainstreaming", nach dem die Geschlechterperspektive von Anfang an in jedes staatliche Handeln einzubeziehen ist.
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Westfälische Hochschule in ihrer Dienstaufgabe der Umsetzung des Gesetztes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen.
Dazu
Mit herzlichen Grüssen
Marion Gebhard
Die Gleichstellungsbeauftragte
Prof. Dr. Marion Gebhard
Fachbereich Physikalische Technik
Neidenburgerstr. 43
45877 Gelsenkirchen
Raum R0.016
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