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Studierendensekretariat
Neidenburger Str. 43
45877 Gelsenkirchen
Tel. 0209.9596-200
Fax 0209 9596-145
E-Mail-Kontakt
bitte klicken Sie hier
Für die Exmatrikulation benötigen Sie den ausgefüllten
Exmatrikulationsantrag mit den entsprechenden Entlastungsvermerken (Unterschriften). Bitte beachten Sie die jeweiligen Sprechzeiten (lt. Rückseite bzw. S.2 des Antrages).
Sie können uns den Antrag zusenden. Im Studierendensekretariat wird der Antrag zu den Öffnungszeiten sofort bearbeitet. Sie erhalten dann Ihre Exmatrikulationsbescheinigung und eine Bescheinigung für die Rentenversicherung. Ihre Krankenkasse wird von uns informiert, dass Sie nicht mehr Studierende/r der Westfälischen Hochschule sind. Sollten Sie Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) erhalten, sind Sie verpflichtet, das Amt für Ausbildungsförderung über Ihre Exmatrikulation zu informieren.
Es besteht für Studierende der Standorte Bocholt und Recklinghausen die Möglichkeit, den Exmatrikulationsantrag und den Studierendenausweis im Prüfungsamt abzugeben. Nach Bearbeitung werden Ihnen die entsprechenden Bescheinigungen zugesandt. Bitte achten Sie in diesem Fall darauf, dass Sie uns eine evtl. Anschriftenänderung mitteilen.
Eine Rückerstattung des Semestereitrages ist bei einer Exmatrikulation in folgenden Fällen möglich:
1) Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn:
Erstattung des kompletten Semesterbeitrages.
Die Erstattung erfolgt durch das Studierendensekretariat.
Einen entsprechenden Rückerstattungsantrag erhalten Sie hier oder direkt im Studierendensekretariat. Bitte online ausfüllen und im Studierendensekretariat abgeben.
2) Exmatrikulation nach Vorlesungsbeginn:
Anteilige Rückerstattung des Beitrages für das Semesterticket.
Die Rückerstattung erfolgt durch den AStA.
Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie im Studierendensekretariat, oder direkt beim AStA.Die anteiligen Beiträge für den AStA sowie für das AkaFö werden nicht erstattet.